Satzung

Unsere Satzung

Das Hauptziel von Support International e.V. ist  Menschen in medizinischer, caritativer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht zu helfen. Insbesondere heißt es dazu im entscheidenden zweiten Paragraph unserer Satzung:

(1) Vereinszwecke sind

  • bedürftigen Menschen insbesondere in medizinischer, caritativer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht zu helfen;
  • die Förderung der Gesundheitspflege;
  • die Förderung von Bildung und Erziehung.
  • die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden;
  • die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

a) Förderung von Vorhaben zur Gesundheitspflege, wie beispielsweise die Unterstützung von Krankenhäusern und von Selbsthilfegruppen erkrankter Menschen. Ferner die Förderung von Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen;

b) Erziehungs- und Bildungsmaßnahmen, indem schulische und berufliche Ausbildung sowie fachliche Qualifizierung durchgeführt, bzw. personell und finanziell unterstützt wird;

c) Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit durch lnformationsschriften, -veranstaltungen und -stände;

d) Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe angewiesen sind, oder die am Rande des Existenznotwendigen leben.

(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(3) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(4) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

Weitere interessante Details zur Organisation und Aufbau des Vereines finden Sie direkt in unserer Satzung.